Angaben nach Telemediengesetzt:


Ottomobile Mobiler Reifenservice

Münchenerstr. 36

85107 Baar Ebenhausen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ottomobile Mobiler Reifenservice





§ 1 Geltungsbereich

  1. Anwendungsbereich
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Dienstleistungen, die zwischen der Ottomobile Mobiler Reifenservice, Münchener Straße 36, 85107 Baar-Ebenhausen (im Folgenden "Ottomobile") und ihren Kunden abgeschlossen werden.
  • Sie gelten sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  1. Abweichende Bedingungen
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Ottomobile deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  1. Vermittlungsleistungen
  • Ottomobile erbringt neben eigenen Dienstleistungen auch Vermittlungsleistungen an Drittunternehmen. In diesen Fällen kommt der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittunternehmen zustande. Für die Erfüllung solcher Verträge ist ausschließlich das jeweilige Drittunternehmen verantwortlich. Die AGB von Ottomobile gelten in diesen Fällen nur hinsichtlich der Vermittlungstätigkeit.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebot und Annahme
  • Die Präsentation von Waren und Dienstleistungen auf der Webseite, in Prospekten oder anderen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
  • Ein Vertrag kommt zustande, wenn Ottomobile die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung oder durch die Erbringung der Dienstleistung bzw. Lieferung der Ware annimmt.
  1. Bestellvorgang
  • Bestellungen können telefonisch, per E-Mail, über die Webseite oder über WhatsApp erfolgen.
  • Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.
  1. Kostenvoranschläge
  • Auf Wunsch des Kunden erstellt Ottomobile einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Kosten für die Dienstleistung oder Lieferung enthält.
  • Kostenvoranschläge sind unverbindlich und können bei unvorhersehbaren Umständen um bis zu 10% überschritten werden. Übersteigt die tatsächliche Summe diese Grenze, wird der Kunde unverzüglich informiert und seine Zustimmung eingeholt.

§ 3 Leistungen und Lieferbedingungen

  1. Leistungsumfang
  • Ottomobile bietet mobile Reifenservices einschließlich Reifenwechsel, Reifenreparaturen und Verkauf von Reifen für verschiedene Fahrzeugtypen an.
  • Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
  1. Leistungserbringung
  • Die Leistungen werden zum vereinbarten Termin und Ort erbracht. Ottomobile bemüht sich um pünktliche und ordnungsgemäße Erfüllung aller Aufträge.
  • Sollte die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, unvorhergesehener Hindernisse oder sonstiger von Ottomobile nicht zu vertretender Umstände verzögert werden, verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend. Ottomobile wird den Kunden in solchen Fällen unverzüglich informieren.
  1. Teillieferungen und -leistungen
  • Ottomobile ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
  • Bei Teillieferungen können Teilrechnungen gestellt werden.
  1. Gefahrübergang
  • Bei Lieferung von Waren geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Kunden oder an einen von ihm bestimmten Empfänger über.
  • Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preise
  • Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
  • Zusätzliche Kosten, wie Fahrtkosten, Wartezeiten, Materialkosten oder Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste, werden gesondert berechnet und dem Kunden vor Leistungsbeginn mitgeteilt.
  1. Zahlungsfälligkeit
  • Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung vor Ort fällig und ohne Abzug zu zahlen.
  • Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte sowie gegebenenfalls andere im Vorfeld vereinbarte Zahlungsarten.
  1. Wartezeiten
  • Sollte es vor Ort zu Wartezeiten kommen, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder -verzögerung), berechnet Ottomobile eine Wartezeitgebühr in Höhe von 58 Euro pro angefangene 15 Minuten.
  • Diese Gebühr wird zusätzlich zum vereinbarten Leistungsentgelt in Rechnung gestellt.
  1. Nichtzahlung und Abbruch der Leistung
  • Kann der Kunde die Zahlung vor Ort nicht leisten, ist Ottomobile berechtigt, die Arbeit abzubrechen und den Einsatzort zu verlassen. In diesem Fall werden die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten (inklusive Anfahrt und Wartezeit) in Rechnung gestellt.
  • Verlangt der Kunde nachträglich die Fertigstellung der Leistung, werden zusätzliche Anfahrtskosten gemäß der aktuellen Preisliste berechnet.
  1. Verzug und Mahnkosten
  • Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Ottomobile berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
  • Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von 15 Euro erhoben werden.

§ 5 Eigentumsvorbehalt und Werkunternehmerpfandrecht

  1. Eigentumsvorbehalt
  • Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von Ottomobile.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.
  1. Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB)
  • Ottomobile steht wegen ihrer Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu.
  • Bei Nichtzahlung ist Ottomobile berechtigt, das abmontierte Rad samt Felge zurückzubehalten, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist.
  • Veräußert Ottomobile das Pfandgut zur Befriedigung ihrer Forderungen, wird ein etwaiger Überschuss an den Kunden ausgekehrt.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Gewährleistung
  • Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  • Bei berechtigten Mängelrügen hat Ottomobile das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
  1. Haftung
  • Ottomobile haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ottomobile nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  • Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Für vermittelte Dienstleistungen haftet ausschließlich das jeweilige Partnerunternehmen. Ottomobile übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch das Partnerunternehmen verursacht wurden.
  1. Transportschäden
  • Offensichtliche Transportschäden sind sofort beim Zusteller zu reklamieren und Ottomobile unverzüglich zu informieren.
  • Verborgene Transportschäden sind Ottomobile unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

§ 7 Rücktritt und Stornierung

  1. Rücktrittsrecht von Ottomobile
  • Ottomobile ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse unmöglich oder unzumutbar wird.
  • Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
  1. Stornierung durch den Kunden
  • Storniert der Kunde einen Auftrag weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, kann Ottomobile eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Leistungsentgelts erheben.
  • Bei Stornierungen weniger als 2 Stunden vor dem Termin oder bei Nichtantreffen des Kunden vor Ort wird das volle Leistungsentgelt fällig.

§ 8 Datenschutz

  • Ottomobile erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
  • Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite von Ottomobile einsehbar.

§ 9 Streitbeilegung

  1. Verbraucherschlichtungsstelle
  1. Bereitschaft zur Teilnahme
  • Ottomobile ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Rechtswahl
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
  • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Ottomobile.
  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das zuständige Gericht am Geschäftssitz von Ottomobile ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
  1. Salvatorische Klausel
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  • Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  1. Änderungen der AGB
  • Ottomobile behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Webseite einsehbar und gilt für zukünftige Verträge.

© Alle Rechte vorbehalten Ottomobile Mobiler Reifenservice

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ottomobile Mobiler Reifenservice gelten für alle Bestellungen auf unter Whatsapp und werden mit dem Absenden des Registrierungsformulars durch den Kunden in ihrer jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anerkannt.

(2) Das Warenangebot auf dieser Internetplattform richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer werden selbst bei Kenntnis und im Falle einer vorbehaltslosen Lieferung nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Derzeit gültige Allgemeine Geschäftsbedingungen können auf der Website abgerufen und ausgedruckt werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Warenpräsentation auf der Internetplattform oder WhatsApp stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar.

(2) Mit Zustimmung auf das Angebot wird ein verbindliches Kaufangebot abgegeben ( § 145 BGB). Der Vertragstext dieser elektronischen Bestellung wird bei uns gespeichert.

(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhält man auf Wunsch eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der bestätigt wird, dass die Bestellung eingegangen ist (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt weder die Annahme des Kaufangebots dar, noch kommt dadurch ein Vertrag zustande.

(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst dann zustande, wenn ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt wird oder wenn die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an den Kunden versandt wird. Dies gilt auch bei einer Bestellübermittlung per E-Mail, Fax, Telefon, persönlich oder auf irgendeinem anderen Weg.

§ 3 Preise

Die auf den Produktseiten genannten Netto-Preise in Euro verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und den jeweiligen Versandkosten (siehe Menüpunkt „Lieferbedingungen“). Bei allen Geschäften gelten die Preise vom Tag der Bestellübermittlung.

§ 4 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Rechnungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen sind sofort fällig. Die Bezahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschrift (Basis oder Firmen) oder per Überweisung. Nach Absprache ist auch eine Bezahlung per Vorkasse möglich.

(2) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse wird in der Bestätigungs-E-Mail die Bankverbindung genannt. Der Rechnungsbetrag ist unvermittelt nach deren Erhalt zu überweisen.

(3) Bei Zahlung per Lastschrift hat der Besteller ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen. Werden Bankabbuchungen nicht eingelöst oder storniert, können sofort auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen eingeklagt werden.

(4) Es werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Ottomobile Mobiler Reifenservice ist berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung 15,- € in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.

(5) Die Aufhebung einer Kreditgewährung, auch soweit sie in der Einräumung von Zahlungsfristen im Rahmen dieser Zahlungsbedingungen liegt, bleibt jederzeit vorbehalten. Zur Teilzahlung ist der Kunde nicht berechtigt.

§ 5 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn dessen Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist oder von der Ottomobile Mobiler Reifenservice nicht bestritten wird.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferung, Transportschäden

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf die im Kundenkonto angegebene Adresse.

(2) Geliefert wird nur auf dem Versandweg und innerhalb Deutschlands. Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich. Packstationen werden nicht beliefert.

(3) Geliefert wird nur solange der Vorrat reicht. Über die Nichtverfügbarkeit wird der Besteller unverzüglich per E-Mail informiert. Etwaige, bereits erbrachte Leistungen werden dem Besteller umgehend erstattet.

(4) Soweit nicht anderes vereinbart, sind die gelieferten Waren von der Rückgabe ausgeschlossen. Soll falsch bestellte Ware dennoch zurückgenommen werden oder wird die Annahme des Pakets abgelehnt, beträgt die Wiedereinlagerungsgebühr für zurückgesendete Ware 10% vom Kaufpreis. Für eine durch den Verkäufer beauftragte Rückholung werden zusätzlich zwischen 12,50 € und 25,80 je Paket berechnet.

(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Besteller über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wird. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Wird die dort geregelte Anzeige unterlassen, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Ottomobile Mobiler Reifenservice behält sich das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger und bedingter Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.

(2) Die Ware darf im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkauft werden. Für diesen Fall werden bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die aus dem Weiterverkauf erwachsen, mit allen Nebenrechten, an die Ottomobile Mobiler Reifenservice abgetreten. Die Abtretung wird angenommen – der Kunde bleibt jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Ottomobile Mobiler Reifenservice wird die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, ihr Kunde ist mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder hat ein ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat widerrufen. In diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und unverzüglich seine vollständige Debitorenliste vorzulegen.

(3) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die Ottomobile Mobiler Reifenservice Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungwertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(4) Ottomobile Mobiler Reifenservice verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Ottomobile Mobiler Reifenservice.

(5) Erfüllt der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, ist Ottomobile Mobiler Reifenservice berechtigt, die gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde räumt ihr ausdrücklich das Recht ein, ihre Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen inkl. der Berechtigung zur Demontage. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an Ottomobile Mobiler Reifenservice herauszugeben. Der Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, bis Ottomobile Mobiler Reifenservice von ihrem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch macht und dadurch vom Vertrag zurücktritt. Bei Zurücknahme von Vorbehaltsware wird Gutschrift in Höhe des Tageswertes erteilt.

§ 8 Gewährleistung, Reklamationen

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Modifikationen:

  • Für die Beschaffenheit der Ware sind nur eigene Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.Der Besteller ist verpflichtet, die Ware mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware anzuzeigen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossenIn jedem Falle können Ansprüche nur auf kostenlose Ersatzlieferung geltend gemacht werden. Bei Fehlschlagung der Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung der Vertrages zu verlangen.Schadensersatzansprüche jeglicher Art, auch Ansprüche wegen Folgeschäden, Bearbeitungskosten, Aufwendungen oder Verwendungen, sind ausgeschlossen.Ottomobile Mobiler Reifenservice ist berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Der Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift oder Zahlung.Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(2) Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Eine Ware, für die Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll zusammen mit vollständig ausgefülltem Reklamationsformular übersandt werden, um die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs wird der beanstandete Reifen auf Kosten der Ottomobile Mobiler Reifenservice an deren Kunden zurückgesandt, wenn er dies innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.

(4) Offenkundige Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

(5) Für gelieferte Waren übernimmt die Ottomobile Mobiler Reifenservice Gewähr nur solange und nur in soweit, als sie ihren Lieferanten in Anspruch nehmen kann. Die Gewährleistungsbestimmungen gegenüber ihren Lieferanten für die jeweilige Ware werden auf Anfrage mitgeteilt. Sie gelten als bekannt.

§ 9 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Ottomobile haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Ottomobile Mobiler Reifenservice nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen.

(3) Ottomobile Mobiler Reifenservice übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit und Sicherheit der angebotenen Internetseiten. Die Nutzung deren Internetseiten erfolgt auf eigenes Risiko. Bei Fehlern in der Preisangabe der Angebote, die im Internet veröffentlicht werden, übernimmt die Ottomobile Mobiler Reifenservice keine Haftung; insbesondere nicht für Ergebnisse, welche mit diesen Angaben erzielt werden können. Die Inhalte der Webseiten wurden sorgfältig erarbeitet. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, zutreffende und aktuelle Informationen bereitzustellen. Es können jedoch trotzdem auch Fehler auftreten. Weiter wird darauf hin gewiesen, dass die Informationen auf den Webseiten allgemeiner Art sind, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse im Einzelfall abgestimmt sind. Es wird keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen.

§ 10 Informationspflichten, Kündigung

(1) Bei der Registrierung muss der Kunde Angaben zu seiner Anschrift und Person machen. Diese verlangten Angaben werden gespeichert. Auf Wunsch wird für den Kunden ein passwortgeschützter direkter Zugang für künftige Bestellungen eingerichtet. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Passwort vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Es wird keine Haftung für missbräuchlich verwendete Passwörter übernommen.

(2) Beide Vertragspartner können den Zugang jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen.

§ 11 Schutz des geistigen Eigentums

Texte, Bilder, Sounds, Grafiken, Animationen und Videos sowie deren Anordnung auf der Website unterliegen dem Schutz des Gesetzes. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Markenzeichen auf der Website markenrechtlich geschützt. Durch die Website wird keine Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums erteilt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Auf Verträge zwischen den Vertragspartnern ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN- Kaufrecht“). Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(3) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen den Vertragspartnern.



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